Maercker Drucklufttechnik
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TÜV und WHG

Kondensattechnik

Kondensatableitung und Aufbereitung gehören als fester Bestandteil nicht nur zu jeder Druckluftanlage, sondern natürlich auch zu unserem Leistungs- und Lieferkatalog!
Der Gestaltungsspielraum bei den Kosten ist groß.
Bereits in der ersten Aufbereitungsstufe der Druckluft fallen verhältnismäßig große Mengen Kondensat an. Die Ableitung erfolgt automatisch oder manuell, wobei der automatischen Ableitung wegen der Zuverlässsigkeit und Effizienz der Vorzug zu geben ist. Aber auch hier sind wesentliche Unterscheidungen zu treffen: Zyklonabscheider, niveaugeregelte Ableitung (kontaktlos oder über Schwimmer) oder aber zeitgesteuerte Ventile sind am Markt erhältlich. Wie wichtig eine korrekte Ableitung ist zeigt folgendes Beispiel:
  • ein 11KW Kompressor mit einer Lieferleistung von ca. 1,75 Kubikmeter/min erzeugt an einem warmen Sommertag eine Kondensatmenge von ungefähr 3 l/h ! Diese Feuchtigkeit kann sich also bei fehlender oder defekter Ableitung in Ihrem System verteilen und belastet die Lebensdauer und Funktionalität aller nachfolgenden Geräte und Anlagen.

Beispiel für eine komplette Anlage im PDF-Format: BEKO Kondensattechnik

Die anfallende Feuchtigkeit ist in aller Regel ein Gemisch aus Wasser, Öl und Fremdstoffen. Die kostengünstigste Variante der Entsorgung ist die Aufbereitung durch Öl-Wasser-Trenner. Mittels Schwerkrafttrennung werden Öl und Fremdstoffe getrennt und die Restflüssigkeit über einen Aktivkohlefilter so gereinigt, daß diese einleitungsfähig ist. Allerdings hat sich in der letzten Zeit das Phänomen des emulgierten Kondensats verbreitet, das heißt die Schwerkrafttrennung funktioniert nicht mehr effektiv weil die Bestandteile sich fest miteinander verbunden haben. Dieser Fall tritt ganz offensichtlich in Verbindung mit drehzahlgeregelten Kompressoren und zeitgesteuerten Kondensatableitern am häufigsten auf. Doch auch hier gibt es selbstverständlich bereits eine Lösung: sogenannte Split-Anlagen sind in der Lage die "Brühe" wieder in ihre Bestandteile zu zerlegen und anschließend wie gehabt einleitungsfähig zu machen.

Das Entsorgen (wegkippen) des ungereinigten Kondensats in die freie Umwelt ist nicht nur schädlich für die Natur sonder auch strafbar!
Gern helfen wir Ihnen bei der umweltbewußten, wirtschaftlichen und technischen Behandlung dieses ganz speziellen Themas.

Fachbetriebspflicht gemäß Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für Arbeiten an Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen - z. Bsp. Kondensatsammel- und aufbereitungsanlagen, Öl-Wasser-Trenner u. ä:

§ 19i Pflichten des Betreibers
(1) Der Betreiber hat mit dem Einbau, der Aufstellung, Instandhaltung, Instandsetzung oder Reinigung von Anlagen nach § 19g Abs. 1 und 2 Fachbetriebe nach § 19l zu beauftragen, wenn er selbst nicht die Voraussetzungen des § 19l Abs. 2 erfüllt oder nicht eine öffentliche Einrichtung ist, die über eine dem § 19l Abs. 2 Nr. 2 gleichwertige Überwachung verfügt.

§ 19l Fachbetriebe
(1) Anlagen nach § 19g Abs. 1 und 2 dürfen nur von Fachbetrieben eingebaut, aufgestellt, instand gehalten, instand gesetzt und gereinigt werden; § 19i Abs. 1 bleibt unberührt. Die Länder können Tätigkeiten bestimmen, die nicht von Fachbetrieben ausgeführt werden müssen.
(2) Fachbetrieb im Sinne des Absatzes 1 ist, wer
1.über die Geräte und Ausrüstungsteile sowie über das sachkundige Personal verfügt, durch die die Einhaltung der Anforderungen nach § 19g Abs. 3 gewährleistet wird, und
2.berechtigt ist, Gütezeichen einer baurechtlich anerkannten Überwachungs- oder Gütegemeinschaft zu führen, oder einen Überwachungsvertrag mit einer Technischen Überwachungsorganisation abgeschlossen hat, der eine mindestens zweijährige Überprüfung einschließt.

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